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   BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91   

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BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91 (https://dejure.org/1992,9973)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1992 - 4 B 229.91 (https://dejure.org/1992,9973)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1992 - 4 B 229.91 (https://dejure.org/1992,9973)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Baurechtliches Gebot der Rücksichtnahme - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    In einem Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 114 = ZfBR 1986, 247 = DVBl. 1986, 1271 = NVwZ 1987, 128) führt das Bundesverwaltungsgericht aus, das in dem Begriff des "Einfügens" im Sinne des § 34 Abs. 1 BBauG aufgehende Gebot der Rücksichtnahme beziehe sich nur auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die Grundstücksfläche, die überbaut werden solle.

    Die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Abstandsvorschriften durch ein Vorhaben besagt zwar nichts für die Frage, ob es sich im Einzelfall auch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (vgl. dazu Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    Das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - (BVerwGE 32, 173 = Buchholz 406.11 § 34 Nr. 20) betrifft die frühere Fassung des § 34 BBauG.

    Das in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1969 (a.a.O.) kann indes zu Mißverständnissen führen, wenn es auch weiterhin für die Beurteilung der Frage, ob § 34 Abs. 1 BauGB im Einzelfall Drittschutz vermittelt, herangezogen wird, weil die höchstrichterliche Rechtsprechung inzwischen fortentwickelt worden ist.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    Bereits in einem Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 4 B 185.77 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 60) hat das Bundesverwaltungsgericht bemerkt, seine Ausführungen im Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - (BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75] = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28) darüber, unter welchen Umständen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme dem Betroffenen ein subjektiv öffentliches Recht gewähre, fänden im Grundsatz auch für den unbeplanten Innenbereich Anwendung.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    In seinem Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 = BRS 38 Nr. 186) hat es sodann ausgeführt, das Gebot der Rücksichtnahme sei Bestandteil des § 34 BBauG 1960/§ 34 Abs. 1 BBauG 1976/79 und könne in besonderen Fällen nachbarschützende Wirkung haben.
  • BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89

    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    Im übrigen ist - soweit es um diese Belange geht - für ein hierüber hinausgehendes Gebot der Rücksichtnahme kein Raum, auch das ist bereits grundsätzlich geklärt (BVerwG, Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 653 = ZfBR 1985, 95; Beschluß vom 24. April 1989 - BVerwG 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    Im übrigen ist - soweit es um diese Belange geht - für ein hierüber hinausgehendes Gebot der Rücksichtnahme kein Raum, auch das ist bereits grundsätzlich geklärt (BVerwG, Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 653 = ZfBR 1985, 95; Beschluß vom 24. April 1989 - BVerwG 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    Die Streitwertfestsetzung orientiert sich an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei Nachbarklagen, die von einem Rahmen von 3.000 bis 30.000 DM ausgeht (vgl. den Entwurf eines Streitwartkatalogs, NVwZ 1989, 1042 ).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 4 B 185.77
    Auszug aus BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91
    Bereits in einem Beschluß vom 31. Oktober 1977 - BVerwG 4 B 185.77 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 60) hat das Bundesverwaltungsgericht bemerkt, seine Ausführungen im Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - (BVerwGE 52, 122 [BVerwG 25.02.1977 - IV C 22/75] = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 28) darüber, unter welchen Umständen das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme dem Betroffenen ein subjektiv öffentliches Recht gewähre, fänden im Grundsatz auch für den unbeplanten Innenbereich Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12

    Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1

    Nachbarschutz vermittelt es nur insoweit, als - mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts - "in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter" Rücksicht zu nehmen ist (st. Rpr. zu. § 34 Abs. 1 BBauG wie zu § 34 Abs. 1 BauGB; vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, BauR 1981, 354 ff. sowie Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 229.91 -, juris).
  • VG München, 27.01.2014 - M 8 K 12.5554

    Nachbarklage gegen Zulassung einer Kindertagesstätte (7-gruppige

    Rücksichtslos und damit unzulässig ist ein Vorhaben nur dann, wenn es die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange anderer Nutzungsberechtigter unzumutbar beeinträchtigt, also die Schwelle dessen überschreitet, was diesen billigerweise noch zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B.v. 24.11.1989 - 4 B 36/89 - juris; B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91 - juris; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - BauR 1999, 615).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10

    Genehmigung eines Vorhabens im vereinfachten Genehmigungsverfahren; Nachbarklage;

    Nachbarschutz könnte sie - worauf die Antragstellerin unter Ziff. 5 ihrer Beschwerdeschrift eingeht - allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rücksichtnahme haben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 229/91 -).
  • VG Köln, 25.03.2013 - 23 L 287/13

    Baustopp für zwei Mehrfamilienhäuser in Frechen

    vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 25. Februar 1977 - 4 C 22.75 - und vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, sowie Beschluss vom 20. Januar 1991 - 4 B 229/91.
  • VG München, 01.10.2012 - M 8 SN 12.3614

    Nachbareilantrag gegen Baugenehmigung für die Errichtung zweier

    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aber dann verletzt, wenn das Vorhaben unabhängig davon, ob es den Rahmen einhält oder nicht, sich nicht einfügt, weil mit ihm unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück verbunden sind und es daher gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG vom 23.5.1986 BauR 1986, 542; vom 20.1.1992 Az.: 4 B 229/91 - juris; vom 11.01.1999 BauR 1999, 615).
  • VG München, 22.04.2013 - M 8 SN 12.5578

    Nachbareilantrag gegen die Zulassung einer Kindertagesstätte (7-gruppige

    Rücksichtslos und damit unzulässig ist ein Vorhaben nur dann, wenn es die schutzwürdigen und schutzbedürftigen Belange anderer Nutzungsberechtigter unzumutbar beeinträchtigt, also die Schwelle dessen überschreitet, was diesen billigerweise noch zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 26.05.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369; B. v. 24.11.1989 - 4 B 36/89 - juris; B. v. 20.1.1992 - 4 B 229/91 - juris; B. v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - BauR 1999, 615).
  • VG München, 30.05.2022 - M 8 K 20.6428

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus

    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aber dann verletzt, wenn das Vorhaben unabhängig davon, ob es den Rahmen einhält oder nicht, sich nicht einfügt, weil mit ihm unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück verbunden sind und es daher gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - BauR 1986, 542, B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91- juris und B.v. 11.1.1999 - 4 B 129/98 - BauR 1999, 615).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.1994 - 1 L 174/93

    Nachbarrecht; Nachbarrechtsverletzung; Außentreppe; Gebot der Rücksichtnahme;

    Die Klägerin hatte sich bereits früher erfolglos gegen die Baugenehmigung vom 18. Juni 1987 für die Aufstockung des Hauses des Beigeladenen gewehrt (VG Schleswig, Urt. v. 11.03.1988 - 2 A 197/87 - Urt. d. Senates v. 30.09.1991 - 1 L 22/91 - Beschl. d. Bundesverwaltungsgerichts v. 20.01.1992 - 4 B 229.91 -).
  • VG München, 05.05.2014 - M 8 K 13.1776

    Nachbarklage gegen Bebauung im rückwärtigen Bereich; Gebot der Rücksichtnahme

    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aber dann verletzt, wenn das Vorhaben unabhängig davon, ob es den Rahmen einhält oder nicht, sich nicht einfügt, weil mit ihm unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück verbunden sind und es daher gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34/85 - BauR 1986, 542, B.v. 20.1.1992 - 4 B 229/91- juris - und B.v. 11.1.1999 - 4 B 129/98 - BauR 1999, 615).
  • VG München, 25.06.2012 - M 8 K 11.3457

    Nachbarklage; Prüfprogramm im vereinfachten Genehmigungsverfahren;

    Nachbarrechte werden durch einen Verstoß gegen § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB aber dann verletzt, wenn das Vorhaben unabhängig davon, ob es den Rahmen einhält oder nicht, sich nicht einfügt, weil mit ihm unzumutbare Auswirkungen auf ein Nachbargrundstück verbunden sind und es daher gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG vom 23.05.1986 BauR 1986, 542, vom 20.01.1992 Az.: 4 B 229/91- juris - und vom 11.01.1999 BauR 1999, 615).
  • VG Aachen, 26.08.2008 - 5 K 271/07
  • VG München, 13.02.2012 - M 8 K 10.5653

    Nachbarklage gegen Aufstockung eines Wohngebäudes und Anbau einer Grenzgarage mit

  • VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.3286

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Mehrfamilienhaus; Gebot der Rücksichtnahme;

  • VG München, 02.04.2012 - M 8 K 12.487

    Nachbarklage

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